Begleitetes Fahren ab 17
-Möglichkeit der Führerscheinbeantragung ab 16 1/2 Jahren
-Ausbildungsbeginn in jeder Klasse B-Fahrschule ab 16 1/2 Jahren
-Normaler Ausbildungsablauf für die Klasse B incl. Prüfungen
-Ausgabe einer Prüfbescheinigung für Begleitetes Fahren
-ab 18.Geburtstag kann der reguläre Führerschein in der Zulassungsstelle abgeholt werden, es sind keine weiteren Aufwendungen erforderlich
Anforderungen an die Begleitpersonen
-muss das 30. Lebensjahr vollendet haben
-muss mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein, diese ist bei der Begleitfahrt mitzuführen
-darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg haben
-darf während der Begleitfahrt nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben und nicht unter der Wirkung von Drogen stehen
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